impuls Gebäude-Management Ltd.

Elektroprüfungen

.

Elektro-Check

Wir überprüfen auch Ihre Elektroanlage von der Tischleuchte bis zu umfangreichen Schaltanlage.
Mit moderner Messtechnik erstellen wir Ihnen ein aussagekräftiges Bild über den derzeitigen  Anlagenzustand.

 

Die Elektroprüfung umfaßt die Prüfung der elektrischen Anlage und Betriebsmittel vor Ort und die anschließende Erstellung der Prüfprotokolle. Das Ziel der Elektroprüfung ist die Erhöhung der Elektrosicherheit. Die Elektrosicherheit dient sowohl dem Brandschutz als auch dem Personenschutz. Die Elektroprüfung ist fester Bestandteil der Bereiche Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz. Die Prüfung der elektrischen Anlagen wird von den Berufsgenossenschaften (Betriebssicherheitsverordnung und BGV-A3) sowie von der Feuerversicherung (Klausel 3602 und AFB 87 - Allgemeine Feuerversicherungsbedingungen) gefordert. Die Pflicht zur Elektroprüfung ergibt sich darüberhinaus auch aus den einschlägigen VDE-Bestimmungen, wie z.B. DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701 und DIN VDE 0702.


Eine umfangreiche Dokumentation gehört zum Leistungsumfang, daß:
   • Sie Ihren gesetzl. Betreiberpflichten nachkommen
   • Sie Veränderungen durch Dritte an Ihrer Anlage erkennen können,
   • Sie eventuell sofort Maßnahmen an der richtigen Stelle einleiten können

 

Oft fehlen an der Anlage wichtige Dokumente und Unterlagen wie Übersichtspläne, Prüfprotokolle, Gefährdungsbeurteilung u.s.w. Diese Unterlagen müssen vorhanden sein und ggf. neu erstellt werden. Ihr Haftungsrisiko bei einem Unfall oder Schaden ist andernfalls schwer einzugrenzen.

 

Als Betreiber einer Elektroanlage ist jeder anzusehen, in dessen Verantwortungsbereich sich eine Elektroanlage befindet:
Unternehmer, Arbeitgeber, Haus- und Wohnungsbesitzer, Vermieter, Hausverwaltungen, Vereine, Kommunen, u.s.w.
Ein Betreiber muß im Schadensfall nachweisen, daß er seinen gesetzl. Pflichten nachgekommen ist. Es können sonst hohe Schadenersatzansprüche auf Sie zu kommen.

Die Einhaltung der Betreiberpflichten ist nicht nur eine lästige bürokratische Pflichterfüllung sonderen sie soll Menschenleben und Werte schützen.

 

Folgende Vorschriften können Sie als Betreiber betreffen:

   • DIN VDE 0105-100 Abs.5.3 Erhalten des ordnungsgemäßen Zustandes  

      ortsfester Betriebsmittel / Anlagen durch Wiederholungsprüfungen
   • DIN VDE 0702 Wiederholungsprüfungen an elektrischen Geräten 

      (ortsveränderliche Betriebsmittel)
   • BetrSichV §3: Gefährdungsbeurteilung. Der Arbeitgeber hat durch

      Gefährdungsbeurteilung die notwendigen Maßnahmen für die sichere

      Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Für Arbeitsmittel sind insbesondere 

      Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen zu ermitteln.
   • BetrSichV §10: Prüfungen Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass alle

      elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand 

      geprüft werden.

   • BetrSichV §11: Aufzeichnungen Der Arbeitgeber hat die Ergebnisse der

      Prüfungen aufzuzeichnen und aufzubewahren

 


Prüfungen von Elektroanlagen gemäß:

   • DIN VDE 0100 ff. Wohn- und Gewerbegebäude
   • DIN VDE 0100 ff. Industrieanlagen
   • DIN VDE 0108 ff. Versammlungsstätten (Kaufhäuser, Discotheken, etc.)

   • Versicherer-Klausel VdS3602 (AFB 87)
   • DIN VDE 0100-600 (Erstprüfungen)
   • DIN VDE 0105-100/A1(Wiederholungsprüfungen)
   • Berufsgenossenschaftlichen Richtlinien (z.B. BGV A3)
   • DIN VDE 0701-702 (OV Betriebsmittel)
   • DIN VDE 0113 (Maschinen)
   • DIN VDE 0185 / DIN EN 62305 (Blitzschutz)
   • DIN VDE 0751 (Med.El.Geräte, auch Pflegebetten, etc.)
   • EN 50172 (Sicherheitsbeleuchtungsanlagen)
   • DIN VDE 0100 ff. Garagen

 

Schalten Sie uns ein, bevor es zu spät ist!